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Standardized Baselines auf dem Prüfstand

April 2015 - Ist das Standardised Baselines-Rahmenwerk auch auf komplexe, integrierte Fertigungsprozesse anwendbar? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine kürzlich veröffentlichte Studie. Der in den “Guidelines for the Establishment of Sector-Specific Standardised Baselines” beschriebene Performance-Penetration-Ansatz wird auf den Prüfstand gestellt, indem man ihn auf den indonesischen Zementsektor anwendet.

Der Zementsektor ist ein zentraler Industriesektor, der weltweit für rund 5% der gegenwärtigen CO2-Emissionen verantwortlich ist. Der Sektor macht ebenso typischerweise etwa ein Siebtel des Energiebedarfs eines Landes aus. Folglich besteht ein erhebliches Minderungspotenzial. Im Prinzip könnte das Konzept der Standardized Baselines dazu beitragen, dieses Potenzial auszuschöpfen, indem es einen integrierten Ansatz hierfür zur Verfügung stellt; einen Ansatz, der nicht nur auf einzelne Minderungsprojekte, sondern auf den gesamten Sektor anwendbar ist. Bislang wurde eine Reihe von Methoden entwickelt, um das Minderungspotenzial des Zementsektors zu nutzen; allerdings umfassten diese Methoden lediglich Teile des Fertigungsprozesses wie z. B. Energieeffizienz, Kraftstoffverbrennung zur Wärmeerzeugung, alternative Rohstoffe (Mischung) etc.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie untersuchten die Autoren, inwieweit es möglich ist, diese verschiedenen Methoden mit Hilfe des Performance-Penetration-Ansatzes in eine Standardised Baseline zu integrieren. Wie können die verschiedenen Kombinationen der zahlreichen Minderungsmöglichkeiten im Zementsektor bei der Festlegung der Benchmarks für die Baseline-Emissionen mit einbezogen werden? Kann begründet werden, dass Kombinationen aus unterschiedlichen Technologien, Brenn- und Rohstoffen unter dem CDM automatisch als zusätzlich erachtet werden? Die Studie versucht, hierauf eine Antwort zu finden, indem sie drei Szenarien mit variierenden Integrationsgraden entwirft:

  • Option A - Vollständige Integration Nur die für den Zementsektor spezifischen Emissionen werden berücksichtigt.
  • Option B - Mittlere Integration Das Fertigungsverfahren wird in zwei Unterverfahren aufgespalten: Klinkerproduktion und Mischung. Der kombinierte Benchmark-Emissionsfaktor wird auf Grundlage der spezifischen Emissionen der Klinkerproduktion und des Klinker-/Zement-Quotienten (CCR - Clinker to Cement Ratio) errechnet.
  • Option C - Geringfügige Integration Dieser Ansatz teilt die Zementproduktion in zahlreiche Unterverfahren auf. Dies wird - unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten - so ausführlich wie möglich getan. Der kombinierte Benchmark-Leistungsfaktor wird auf der Grundlage separater Leistungs-Benchmarks für die Nutzung von alternativen fossilen Brennstoffen, Biomasse und Restbiomasse, den spezifischen Wärmeverbrauch, den spezifischen Stromverbrauch und des CCR errechnet.

Die Studie zeigt, dass ein auf geringfügiger Integration basierender Ansatz vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Daten durchführbar ist und dass er, verglichen mit einem Ansatz der vollständigen Integration, zu einer konservativeren Baseline führt.

Die Untersuchung zeigt außerdem, dass der Performance-Penetration-Ansatz hochempfindlich auf die Marktkonzentration reagiert, d. h. auf die Anzahl der in einem Sektor vorhandenen Unternehmen und ihrer jeweiligen Marktanteile. Eine sehr hohe Konzentration innerhalb des Sektors könnte problematisch sein. Ist der Marktanteil des leistungsstärksten Unternehmens zu hoch, könnte die Anwendung des Performance-Penetration-Ansatzes und der in den Standardised Baselines Guideline festgelegten Standardemissionsgrenzwerte für die Zusätzlichkeit/Baseline es unmöglich machen, Kandidaten aus den Bereichen Technologien/Brennstoffe/Rohstoffe für eine Positivliste zur automatischen Anerkennung der Zusätzlichkeit auszuwählen. Daher empfehlen die Autoren, Alternativansätze für die Feststellung der Zusätzlichkeit im CDM SB-Rahmenwerks zu ermitteln. In diesem Zusammenhang regen sie an, die Idee „semi-standardisierter“ Ansätze weiterzuverfolgen. Positivlisten für Minderungsmaßnahmen werden für einige Unterverfahren erstellt. Nur bei den verbleibenden Unterverfahren, bei denen dies nicht machbar ist, wären die Antragsteller dazu verpflichtet, die Zusätzlichkeit ihres Projektes mit konventionellen Mitteln nachzuweisen.

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