November 2020 - Mit Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde die Verbindung von Klimaschutz und Nachhaltiger Entwicklung gestärkt - die Anforderungen des Abkommens gehen deutlich über die des Kyoto-Protokoll hinaus. Allerdings erwies es sich bereits in der Vergangenheit als komplex, die Nachhaltigkeitsbeiträge von Klimaschutzmaßnahmen zu messen. Nachzuweisen, inwiefern die Nachhaltige Entwicklung des Gastgeberstaates durch ein Projekt unterstützt wurde, stellte eine Herausforderung dar. Ein nun vom Umweltbundesamt veröffentlichter zweiteiliger Bericht zeigt auf, wie die Bewertung von Nachhaltigkeitsbeiträgen im Rahmen von Klimaschutzmechanismen wie jenem unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris effektiv umgesetzt werden kann.
In einem ersten Teil des Berichts analysieren die Autorinnen und Autoren, wie die Rolle der nachhaltigen Entwicklung bei der weiteren Ausgestaltung der Mechanismen gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris gestärkt werden kann. Hierfür blickt die Studie auf die im Rahmen des CDM gemachten Erfahrungen zurück und zeichnet die Debatte über neue Marktmechanismen für die Zeit nach 2020 nach. Auch die Erfahrungen, die mit multilateralen Instrumenten und Institutionen außerhalb der UNFCCC hinsichtlich Nachhaltiger Entwicklung gemacht wurden, werden berücksichtigt. Die Autorinnen und Autoren zeigen anschließend auf, wie Nachhaltige Entwicklung gestärkt und besser in das Regelwerk von Artikel 6 integriert werden kann.
Der zweite Teil des Berichts geht der Frage nach, wie die Bewertung von Beiträgen zu Nachhaltiger Entwicklung effektiv umgesetzt werden kann. Hierfür werden Ansätze, die in bestehenden Programmen Verwendung finden, analysiert und ausgewertet, um schließlich den geeignetsten Ansatz für die Bewertung von Nachhaltigkeitsbeiträgen und die Verwendung von Indikatoren zu ermitteln. Die Autorinnen und Autoren identifizieren pragmatische Lösungsansätze, welche die Komplexität der Nachhaltigkeitsbewertung reduzieren ohne dabei die Verlässlichkeit einer jeden Bewertung zu verringern. In diesem Zusammenhang diskutiert der Bericht unter anderem das mögliche Maß an Flexibilität bei MRV-Ansätzen sowie die Vorzüge der Verwendung von international anerkannten Bezugsgrößen (Benchmarks) und zugänglichen Datenquellen. Die Autorinnen und Autoren geben auch Empfehlungen für die Optimierung von bereits bestehenden Indikatoren und setzen sich mit verschiedenen Ansätzen zum Umgang mit möglichen negativen Auswirkungen (Safeguards) auseinander.