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Klimagipfel von Katowice

Der Stand der Marktmechanismen nach der COP 24

Dezember 2018 – Das Pariser Abkommen hält in Artikel 6 verschiedene Kooperationswege für die Vertragsparteien bereit, um die Ambitionen im Klimaschutz, v.a. im Bereich der Minderungsmaßnahmen zu steigern. Die nachfolgend angesprochenen Kooperationswege müssen deshalb im Zusammenhang mit den national bestimmten Beiträgen, den NDCs, betrachtet werden und darlegen, wie sie die klimapolitischen Anstrengungen in den NDCs verstärken. Die Umweltintegrität der neuen Mechanismen, die Vermeidung von Doppelzählungen von Emissionszertifikaten und verstärkte nationale Anstrengungen sollen sich auf der Basis robuster Anrechnungs- und Transparenzregeln überprüfen lassen. Der Artikel 6 ist eng verknüpft u.a. mit den Artikeln 4 und 13.

Ergebnis Katowice

Für die Marktmechanismen insgesamt wurde eine robuste Grundlage zur Umsetzung des Doppelzählungsverbots gelegt, indem Markttransaktionen durch eine gegenseitige Abgleichung (sog. corresponding adjustment) im Rahmen der Transparenzregeln und des NDC-Accounting abgebildet werden. Damit wurde die von der EU seit über einem Jahrzehnt geforderte solide Abrechnungsgrundlage für Marktmechanismen endlich im Regelwerk des Paris Abkommens verankert. Die Durchsetzung gelang dank einer breiten Allianz von Entwicklungs- und Industrieländern, an der auf technischer Ebene auch die USA beteiligt war. Der erbitterte Widerstand Brasiliens konnte nur dank Interventionen auf höchster Ebene in letzter Minute überwunden werden.

Die an diese Grundlagen anknüpfenden Detailregeln für Marktmechanismen unter Art. 6 Paris Abkommen konnten angesichts dessen noch nicht finalisiert werden, obwohl vielversprechende Texte mit hohem Konsenspotential vorliegen. Die Diskussion wird auf Basis der in Kattowitz erarbeiteten Texte fortgeführt und soll ggf. auf der nächsten COP in Chile abgeschlossen werden.

Richtlinien zu kooperativen Ansätzen nach Art. 6 Abs. 2

Die kooperativen Ansätze des Art. 6.2 eröffnen für die Vertragsparteien selbstbestimmte Wege der Zusammenarbeit im Minderungsbereich, ohne dass es eine internationale Aufsicht der Minderungsaktivitäten selbst geben wird. Insofern besteht die Notwendigkeit, ein System verlässlicher Regeln zu etablieren, die in der Form von Leitlinien beschlossen werden sollen.

Ergebnis Katowice

Der Artikel spricht lediglich über Ansätze, die den Transfer der gemeinsam erreichten Minderungsergebnisse zum Zweck der NDC-Erfüllung beinhalten. Diese Ansätze müssen umweltinteger sein. Die transferierten Emissionsminderungen müssen deshalb vergleichbar sein. Technisch komplex ist dies bei unterschiedlich formulierten NDC (z.B. Emissionsziele vs. Energieeffizienz- / Erneuerbaren-Energien-Ausbauziele; Abgleichung bei unterschiedlichen Zieljahren und Zielzeiträumen, etwa zwischen Punktzielen wie dem NDC der EU, und Budgetzielen, wie etwa Neuseeland oder die Schweiz sie aufgestellt haben).

Auch dürfen transferierte Minderungsergebnisse den international zugesagten Eigenbeitrag der transferierenden Vertragspartei nicht unterminieren. Gleichzeitig sollen die Minderungsaktivitäten der nachhaltigen Entwicklung dienen. Politisch zu lösen ist die Umsetzung einer Netto-Minderung durch Marktansätze (overall mitigation).  

Regeln und Prozesse für den Mechanismus nach Art. 6 Abs. 4

Der Artikel 6.4 erlaubt die Einführung eines Mechanismus unter UNFCCC Kontrolle. In dieser Hinsicht gleicht er dem CDM des Kyoto-Protokolls. Gleichwohl geht es im Art. 6.4 um die Ausgestaltung eines Neuen Marktmechanismus.

Ergebnis Katowice

Der Mechanismus soll nicht nur die Durchführung einzelner Projekte und Programme ermöglichen, sondern auch umfangreichere Konzepte der Emissionsminderung erlauben. Hierbei wird es darauf ankommen, die Verbindung zu den nationalen Politiken der Gastländer herzustellen, um aufzuzeigen, wo die Nutzung des Art. 6.4 auch die eigenen Ambitionen steigern lässt. Viele Vertragsparteien haben deswegen in ihren NDCs hingewiesen, dass sie bestimmte Ziele nur mithilfe der Marktmechanismen erreichen können. Die Gastländer müssen zudem vor der Nutzung des Art. 6.4 wissen, ob sie bereit sind Emissionszertifikate international abzugeben oder ob sie einen Teil der Zertifikate für ihre eigenen Minderungsverpflichtungen einsetzen wollen. Robuste Anrechnungsregeln und die Vermeidung von Doppelzählungen von Emissionszertifikaten sind deshalb unerlässlich. Die von vielen Industriestaaten implizit befürwortete Einbeziehung vermiedener Entwaldung in den Mechanismus unter Artikel 6.4 wird von Brasilien bislang abgelehnt, weil dies kontraproduktive Legalisierungsanreize für bislang illegale Entwaldung erzeuge. Bei der Einbeziehung von Maßnahmen zur Verstärkung der CO2-Einbindung scheint dagegen grundsätzlich Einigkeit zu bestehen, wobei hier ebenso wie bei vermiedener Entwaldung gemäß den Entwürfen im Fall der Wiederfreisetzung der eingebundenen Emissionen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.  

Arbeitsprogramm unter dem Rahmen für nicht-marktbasierte Ansätze (Art. 6.8 Paris Abkommen)

Der Art. 6.8 zielt auf neue Kooperationsformen, ohne den Austausch von Minderungsergebnissen oder Emissionszertifikaten zu ermöglichen.

Ergebnis Katowice

Es bleibt im Rahmen der Verhandlung eine Herausforderung, nicht Aktivitäten zu doppeln, die bereits in der internationalen Klimapolitik institutionalisiert sind. Die Förderung von doppelten Strukturen, Prozessen und damit verbunden doppelter Finanzierungsquellen soll ausgeschlossen sein. Deshalb soll für den Art. 6.8 ein Arbeitsprogramm aufgelegt werden, das zunächst die Prüfung von geeigneten neuen Maßnahmen untersucht.

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