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Ausschreibung: Emissionsgutschriften für den Treibhausgasausgleich von Dienstreisen

Per Ausschreibung sucht die Bundesregierung bis zum 22.10.2024 nach Emissionsgutschriften für die Treibhausgaskompensation der Dienstreisen ihrer Beschäftigten und anderer Maßnahmen.

Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) kompensiert die deutsche Bundesregierung Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung durch den Ankauf von Emissionsgutschriften. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kohlenstoffmarkt.

Seit 2021 verwendet die Bundesregierung für den Treibhausgasausgleich keine CDM-Zertifikate mehr, da diese nicht die qualitativen Anforderungen des Artikel 6 des Übereinkommens von Paris. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6 des Übereinkommens von Paris sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz.

Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften beschafft werden. Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA bis zu 616.145 Minderungsgutschriften zu erwerben. Es können Angebote für mehrere Projekte eingereicht und pro Projekt grundsätzlich bis zu 80.000 Zertifikate berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Ausschreibung finden Sie hier.

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